Erbrecht & Testamente10 Min. Lesezeit

Erbschaft in Spanien für ausländische Mandanten: vollständiger Leitfaden

Anwendbares Recht, professio iuris, Erbschaftsteuer auf den Kanaren, Europäisches Nachlasszeugnis und Koordination mit ausländischen Notaren.

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Wenn eine Person mit Vermögen in Spanien und persönlicher Bindung zu einem anderen Land verstirbt, wird der Erbfall international. Die EU-Verordnung 650/2012 vereinheitlicht seit 2015 die Kollisionsregeln – die Abwicklung bleibt aber aufwendig.

Anwendbares Recht

Regel: Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts. Per professio iuris kann der Erblasser sein Heimatrecht im Testament wählen. Entscheidend für Pflichtteil, Aufteilung und Steuer.

Erbschaftsteuer auf den Kanaren

Für Gruppe I und II bis zu 99,9 % Ermäßigung bei fristgerechter Erklärung. Frist: 6 Monate ab Todestag, verlängerbar. Auch für Nichtresidenten aus Drittstaaten anwendbar (nach EuGH-Rechtsprechung).

Europäisches Nachlasszeugnis

Ausgestellt vom Notar des zuständigen Staats; belegt Erbenstellung in allen Mitgliedstaaten ohne weitere Anerkennung. Für UK–Spanien-Fälle andere Verfahren (UK nie beigetreten).

Jeder grenzüberschreitende Erbfall ist anders. Wir prüfen die Unterlagen und liefern einen klaren Fahrplan, bevor Sie etwas unterschreiben.

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