Rechtsgebiet
Anwältin für Erbrecht auf Teneriffa
Vollständige Nachlassabwicklung auf den Kanaren für Residenten, Nichtansässige und ausländische Erben. Annahme und Auseinandersetzung, kanarische Erbschafts- und Schenkungsteuer mit regionalen Erleichterungen, Umschreibung von Immobilien und Koordination mit Notaren und Behörden im Ausland bei grenzüberschreitenden Fällen.

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Leistungsumfang und Zielgruppe
Ein kanarischer Nachlass verbindet drei Ebenen: erbrechtliche (wer erbt in welchem Verhältnis), steuerliche (kanarische Erbschaftsteuer mit regionalen Erleichterungen) und registerliche (tatsächliche Umschreibung von Immobilien, Konten und Anteilen). Wir übernehmen alle drei — von der Anfangsdokumentation bis zur eingetragenen Umschreibung.
Typische Mandanten: kanarische Residenten, die von einem Verstorbenen mit Wohnsitz auf den Inseln erben; ausländische Erben — häufig britisch, deutsch, niederländisch oder polnisch —, die von einem Angehörigen mit Bezug zu Teneriffa erben; kanarische Residenten, die im Ausland erben.
Die EU-Verordnung 650/2012 regelt das anzuwendende Recht bei grenzüberschreitenden Erbfällen innerhalb der EU und lässt eine Rechtswahl (professio iuris) zugunsten des Heimatrechts zu. Wir prüfen, welches Recht gilt, ob ein spanisches Testament für spanische Vermögenswerte sinnvoll ist und wie das Europäische Nachlasszeugnis mit den Steueranmeldungen zusammenspielt.
Warum diese Kanzlei
Zwölf Jahre Erbfallbearbeitung auf den Kanaren, mit besonderer Erfahrung in internationalen Erbfällen. ICATF-Zulassung Nr. 5427, voll ausübend, mit Berufshaftpflicht. Wir begleiten die Erben durch den gesamten Prozess.
Direkte Betreuung durch die Anwältin ohne Weiterreichung. Arbeitssprachen: Spanisch, Englisch und Deutsch. Zum Abschluss geben wir Originale und nicht verwendete Mittel mit Nachweis zurück.
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Ablauf Schritt für Schritt
01
Anfangsdokumentation
Beglaubigte Sterbeurkunde; Bescheinigung des Zentralregisters letztwilliger Verfügungen (15 Werktage nach Todesfall); Bescheinigung über Lebensversicherungen. Damit ist geklärt, ob ein Testament existiert.
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Testament oder Erbenerklärung
Bei Testament: beglaubigte Kopie vom Notar. Ohne Testament: notarielle Erbenerklärung für gerade Linie und Ehegatten, sonst gerichtlich.
03
Inventar und Bewertung
Immobilien (Grundbuch und Referenzwerte), Bank- und Wertpapierpositionen zum Todesstichtag, Fahrzeuge, Gesellschaftsanteile, Schulden und Lasten. Grundlage für die Bemessung.
04
Annahme- und Auseinandersetzungsurkunde
Vor dem Notar: Annahme (rein, schlicht oder unter Nachlassinventar) und Auseinandersetzung mit Zuweisung. Bei ausländischem Erblasser ggf. Europäisches Nachlasszeugnis.
05
Erbschaftsteuer
Erklärung bei der kanarischen Steuerbehörde innerhalb 6 Monaten (verlängerbar um 6 weitere, wenn in den ersten 5 beantragt). Anwendung der regionalen Erleichterungen.
06
Umschreibung und Eintragung
Grundbucheintragung, Umschreibung von IBI und Versorgern, Kontoabschlüsse, Benachrichtigung der Eigentümergemeinschaft. Abschluss mit Originalübergabe.
03
Häufige Fehler, die wir vermeiden
In Erbfällen tauchen teure Fehler oft Monate später auf. Die häufigsten:
- 6-Monatsfrist der Erbschaftsteuer verstreichen lassen — Zuschläge und Zinsen summieren sich rasch.
- Rein und schlicht annehmen, ohne die Schulden zu kennen — der Erbe haftet persönlich. Zweifelsfall: Annahme unter Nachlassinventar.
- Bescheinigung letztwilliger Verfügungen nicht anfordern und auf altem, widerrufenem Testament handeln.
- Annehmen, ein im Ausland errichtetes Testament sei in Spanien direkt vollstreckbar.
- Informelle Aufteilung ohne notarielle Urkunde und Eintragung — die Immobilie bleibt auf den Erblasser eingetragen.
- Geerbte Immobilie verkaufen wollen, ohne zuvor die Annahme einzutragen.
- Übersehen, dass Nichtansässige spanische Erbschaftsteuer auf hier belegene Werte schulden.
04 — Erwartete Kosten
Erwartete Kosten
Die Kosten hängen ab von: Nachlasswert, Verwandtschaftsgrad und Vorhandensein von Immobilien (Urkunde und Eintragung). Die Kanaren gewähren wesentliche regionale Erleichterungen für Gruppen I und II.
- Erbschafts- und Schenkungsteuer — staatlicher Tarif angepasst durch kanarische Skala und Erleichterungen zum Todeszeitpunkt.
- Notar — offizieller Tarif auf Wert der zugewiesenen Werte.
- Grundbuch — offizieller Tarif je eingetragene Immobilie.
- Bankformalitäten und amtliche Bescheinigungen — Fixkosten.
- Beglaubigte Übersetzungen und Apostillen — nur bei Auslandsdokumenten.
- Anwaltshonorar — schriftlicher Festpreis vor Mandatsannahme.
05 — Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Mit vorbereiteten Unterlagen startet die Akte ohne Verzögerung:
- Beglaubigte Sterbeurkunde.
- Bescheinigung letztwilliger Verfügungen und Lebensversicherungsbescheinigung.
- Beglaubigte Kopie des Testaments (oder Erbenerklärung).
- Ausweise/NIE/Reisepässe aller Erben und des Ehegatten.
- Immobilientitel und aktuelle Grundbuchabfragen.
- Bankbescheinigungen zum Todesstichtag; Wertpapierbewertung.
- IBI-Belege, Versicherungen und offene Verbindlichkeiten.
- Steuerstatus des Erblassers (letzte IRPF).
06 — Realistische Fristen
Realistische Fristen
Ein unstrittiger Erbfall mit Testament schließt üblicherweise in 3-4 Monaten ab, innerhalb der 6-Monats-Steuerfrist. Ohne Testament: 4-6 Wochen mehr. Grenzüberschreitende Fälle 6-9 Monate.
07 — FAQ
