Rechtsgebiet

Immobilienanwältin auf Teneriffa

Unabhängige rechtliche Vertretung für Käufer und Verkäufer von Immobilien auf Teneriffa und den Kanarischen Inseln. Ihre Akte wird persönlich von der Anwältin geführt; wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von Anfang bis Ende, und geben Originaldokumente und nicht verwendete Beträge beim Abschluss zurück.

Immobilienanwältin auf Teneriffa

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Leistungsumfang und Zielgruppe

Wir vertreten Käufer und Verkäufer von Wohn- und Anlageimmobilien auf Teneriffa und den übrigen Kanarischen Inseln. Die meisten Mandanten sind ausländische Käufer — Briten, Deutsche, Niederländer, Polen und weitere Europäer —, die eine tatsächlich unabhängige Anwältin wünschen, die ausschließlich in ihrem Interesse handelt und nicht für den Bauträger oder den Makler.

Der Service deckt den vollständigen Kaufzyklus ab: vertragliche Due Diligence, Verhandlung und Ausarbeitung des Anzahlungsvertrags (contrato de arras), NIE-Antrag, spanisches Bankkonto, Unterzeichnung beim Notar, Steuerabwicklung, Eintragung im Grundbuch (Registro de la Propiedad) und Umschreibung von Versorgern und Gemeinschaftskonten. Beim Verkauf spiegeln wir die gleiche Sorgfalt: rechtliche Vorbereitung, Vertragsprüfung mit der Käuferseite, Vorberechnung von Plusvalía und Veräußerungsgewinn sowie Koordination der Unterschrift.

Wir arbeiten mit Bestandsimmobilien, Neubau auf Plan, freistehenden Villen, Ferienwohnungen, Gewerbeflächen und Grundstücken — vorwiegend in Adeje, Arona, Los Cristianos, Costa Adeje, Playa de las Américas, Santa Cruz, La Laguna, El Médano und Guía de Isora, sowie auf den weiteren Inseln, wenn der Fall es verlangt.

Warum diese Kanzlei

Zwölf Jahre Praxis auf den Kanaren. Zulassungsnummer 5427 des Ilustre Colegio de Abogados de Santa Cruz de Tenerife (ICATF), voll ausübend, mit Berufshaftpflicht. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von Anfang bis Ende.

Sie sprechen direkt mit der Anwältin, ohne Assistenten oder Call-Center. Arbeitssprachen: Spanisch, Englisch und Deutsch, damit Sie jedes Dokument mit vollem Verständnis lesen und unterzeichnen. Zum Abschluss geben wir alle Originale zurück und rechnen die nicht verwendeten Mittel detailliert ab.

03 · Due Diligence

Was wir vor dem Kauf prüfen

Jeder Kauf durchläuft eine vollständige rechtliche Prüfung, bevor Sie unterzeichnen oder auch nur einen Euro überweisen. Punkte, die wir grundsätzlich nicht als gegeben hinnehmen:

  • Eigentumsverhältnisse

    Registerauszug, der bestätigt, dass der Verkäufer tatsächlich Eigentümer ist — ohne versteckte Nießbrauchs- oder Miteigentumsrechte.

  • Belastungen, Schulden, Pfändungen

    Aktuelle nota simple aus dem Grundbuch, um Hypotheken, Pfändungen, Dienstbarkeiten oder steuerliche Lasten aufzudecken.

  • Baurechtliche Situation

    Prüfung bei der Gemeinde: Baugenehmigungen, Flächenwidmung, ausgeführte Arbeiten und Vereinbarkeit mit dem geltenden Bebauungsplan.

  • Anzahlungsvertrag (arras)

    Erstellung oder Prüfung des Reservierungs- oder Arras-Vertrags mit ausgewogenen Klauseln und realistischen Fristen.

  • Kaufbedingungen

    Preis, Zahlungsweise, Kostenverteilung, Vertragsstrafen, Finanzierungsvorbehalt und Schlüsselübergabe.

  • Notarielle Unterlagen

    Vorbereitung der öffentlichen Urkunde, Abstimmung mit dem Notariat und Prüfung des Bankschecks gegen die gesetzlichen Einbehalte.

  • Steuern und Nebenkosten

    Vorherige Berechnung von ITP oder IGIC + AJD, Notar, Grundbuch, Gestoría und Anwaltshonorar.

  • Koordination aller Beteiligten

    Direkter Austausch mit Notariat, Bank, Bauträger oder Makler und Eigentümergemeinschaft.

04 · Internationale Mandanten

Rechtsberatung für ausländische Immobilienkäufer auf Teneriffa

Wir vertreten ausländische Käufer, die eine Wohnung, ein Investment oder einen Zweitwohnsitz auf Teneriffa erwerben möchten. Jeder Schritt des Verfahrens wird klar erklärt und begleitet — von der Erstprüfung bis nach der Beurkundung.

Unabhängige Rechtsvertretung für Käufer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sämtliche Unterlagen werden auf Deutsch geprüft und erklärt. NIE, Konto, Notar und Grundbuch aus einer Hand.

Auf Englisch ansehen

05 · Proceso

Ablauf Schritt für Schritt

  1. 01

    Due Diligence vor Kauf

    Grundbuch- und Katasterabfragen; Prüfung von Hypotheken, Pfändungen, Dienstbarkeiten und Steuerlasten; Bauplanungsprüfung beim Rathaus; Bewohnbarkeitsbescheinigung, Energieausweis und aktueller IBI-Nachweis. Miet- oder Gemeinschaftsverhältnisse werden vor Bindung offengelegt.

  2. 02

    Anzahlungsvertrag (arras)

    Wir entwerfen oder prüfen den arras-Vertrag — üblicherweise pönitentiell (Art. 1454 CC) — zur Absicherung der 10 %-Anzahlung, mit realistischem Notartermin, Kostenverteilung, Finanzierungsvorbehalt und Schlüsselübergabe.

  3. 03

    NIE, Konto und Vollmacht

    Wir beantragen Ihre NIE, eröffnen ein spanisches Bankkonto und arrangieren bei Bedarf eine Vollmacht (mit Apostille, wenn außerhalb Spaniens erteilt), damit wir den Kauf in Ihrem Namen abschließen können. Alles vor Ablauf der arras-Frist.

  4. 04

    Notar und Steuerabwicklung

    Wir stimmen den Termin mit dem Notar ab, prüfen den Urkundenentwurf und den Bankscheck, und unterzeichnen. Bei Wiederverkauf wird ITP (6,5 % (Kanaren)) fällig; bei Neubau IGIC 7 % zzgl. AJD.

  5. 05

    Eintragung und Abschluss

    Eintragung im Grundbuch, Umschreibung von IBI und Versorgern, Benachrichtigung der Eigentümergemeinschaft und Übergabe der vollständigen Akte — Originale, Steuerbelege und nicht verwendete Mittel mit Schlussabrechnung.

06 · Prävention

Risiken beim Kauf ohne rechtliche Beratung

In den meisten Konflikten, die uns erreichen, wäre das Problem mit einer Vorabprüfung vermeidbar gewesen. Die häufigsten Risiken:

  • Erwerb einer Immobilie mit Belastungen oder Schulden, die vor der Unterzeichnung nicht erkannt wurden.
  • Unterzeichnung nachteiliger Verträge, die vom Verkäufer oder Makler entworfen wurden.
  • Baurechtliche Probleme: Arbeiten ohne Genehmigung, nicht legalisierte Erweiterungen oder Unvereinbarkeit mit dem Bebauungsplan.
  • Fehler bei Zahlungen oder Steuerberechnungen mit späteren Zuschlägen und Zinsen.
  • Fehlende Klarheit über die Gesamtkosten — reales Budget vs. informelle Schätzung.
  • Ausschließliche Abhängigkeit vom Makler oder Dritten ohne unabhängige rechtliche Beratung.

Unabhängige Rechtsberatung verhindert kostspielige Fehler und schützt die Interessen des Käufers während der gesamten Transaktion.

07 · Vertrauen

Warum Tenerife Legal Services

Eine kleine, spezialisierte, persönliche Kanzlei mit dem Ausführungsstandard einer großen internationalen Praxis.

  • · 01

    Erfahrung im Immobiliengeschäft

    Etablierte Praxis in Wiederverkauf, Neubau, Villen und Investment auf Teneriffa und den übrigen Kanaren.

  • · 02

    Persönliche Betreuung

    Ihr Fall wird direkt von der Anwältin geführt. Keine Übergaben, kein Callcenter.

  • · 03

    Klare, transparente Beratung

    Festes Honorar schriftlich vor Beginn. Kein Prozentsatz vom Kaufpreis, keine Überraschungen zum Abschluss.

  • · 04

    Fokus auf nationale und ausländische Mandanten

    Zweisprachige Unterlagen, drei Arbeitssprachen, Zusammenarbeit mit international erfahrenen Notariaten und Banken.

  • · 05

    Vollständige rechtliche Prüfung

    Register-, Bau- und steuerliche Due Diligence vor jeder Unterschrift.

  • · 06

    Begleitung bis zur Beurkundung

    Koordination von NIE, Bankkonto, Arras, Notariat, Steuern und Eintragung.

  • · 07

    Professionelle Kommunikation

    Schriftliche Antworten, klare Fristen, vollständige Dokumentation zum Abschluss.

08 — Erwartete Kosten

Erwartete Kosten

Zusätzlich zum Kaufpreis sollten Käufer etwa 10 % für Steuern und Nebenkosten reservieren. Der genaue Betrag hängt davon ab, ob es sich um Bestand oder Neubau handelt, wie der Katasterreferenzwert liegt und ob eine Hypothek beteiligt ist.

  • ITP (Wiederverkauf) — 6,5 % (Kanaren) auf den höheren Wert aus Preis oder Referenzwert.
  • IGIC + AJD (Neubau) — 7 % IGIC plus AJD, typischerweise 1 %.
  • Notar — offizieller Tarif, ca. 0,3 %–0,5 % vom Preis.
  • Grundbuch — offizieller Tarif, ca. 0,1 %–0,25 %.
  • Gestoría und Zusatzeintragungen — Fixpreis.
  • Anwaltshonorar — schriftlich vor Mandatsannahme.

09 — Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Wenn diese Unterlagen im Vorfeld bereitliegen, verkürzt sich die Transaktion um zwei bis vier Wochen:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
  • NIE (wird vor arras beantragt, falls noch nicht vorhanden).
  • Bankbelege zur Herkunft der Mittel — beim Notar geldwäscherechtlich erforderlich.
  • Spanisches Bankkonto oder nachweisbarer grenzüberschreitender Überweisungsweg.
  • Bei Kauf über Gesellschaft: Gründungsurkunde, Geschäftsführervollmacht, Steuerbescheinigungen.
  • Bei Kauf per Vollmacht: notarielle Vollmacht mit Apostille und beglaubigte Übersetzung ins Spanische.

10 — Realistische Fristen

Realistische Fristen

Ein Standardkauf ohne Bankfinanzierung kann bei vollständiger Dokumentation in bis zu 3 Tagen abgeschlossen werden: eine einfache Unterschrift vor dem Notar genügt, wenn Käufer und Verkäufer DNI/NIE, die Verkaufsurkunde, eine aktuelle Lastenbestätigung und die ITP-Abrechnung vorlegen. Mit Hypothek beträgt die Frist in der Regel 2 bis 3 Monate: die Bank benötigt Bewertung, Vorstudie, Kreditkomitee-Genehmigung und Unterzeichnung der Hypothekenurkunde. Neubau auf Plan folgt dem Zeitplan des Bauträgers — wir überwachen Meilensteine und sichern Anzahlungen gemäß Gesetz 38/1999.

11 — FAQ

Häufige Fragen

Kann ich als Nicht-EU-Bürger auf Teneriffa kaufen?
Ja. Spanien schränkt den Immobilienerwerb durch ausländische Nichtansässige nicht ein. Es genügen NIE und Herkunftsnachweis der Mittel. Ein Immobilienkauf begründet kein automatisches Aufenthaltsrecht.
Muss ich nach Teneriffa reisen, um zu unterzeichnen?
Nein. Mit notarieller Vollmacht (mit Apostille, wenn außerhalb Spaniens erteilt) können wir den gesamten Ablauf in Ihrem Namen führen.
Welche Steuern zahlt der Käufer bei Bestandsimmobilien auf den Kanaren?
Die ITP-Übertragungssteuer folgt auf den Kanaren einer Stufenskala von 6,5 % auf den höheren Wert aus Preis oder Referenzwert. Fällig innerhalb 30 Werktagen nach Unterzeichnung. Bei Neubau: 7 % IGIC plus AJD.
Unterschied zwischen pönitentiellen, bestätigenden und Straf-arras?
Pönitentielle arras (Art. 1454 CC) erlauben Rücktritt: Käufer verliert die Anzahlung, Verkäufer zahlt sie doppelt zurück. Bestätigende arras sind reine Anzahlung. Straf-arras sehen Strafe ohne Rücktrittsrecht vor. Standard ist pönitentiell.
Was, wenn der Verkäufer nach arras aussteigt?
Bei pönitentiellen arras kann der Käufer das Doppelte zurückverlangen — notfalls gerichtlich. Deshalb bestehen wir auf eine nachvollziehbare Banküberweisung, die auf dem Konto der Kanzlei oder des Notars hinterlegt wird, niemals auf dem Verkäufers oder eines Intermediärs.
Wie lange dauert ein Kauf oder eine Erbschaft?
Ein Standardkauf ohne Finanzierung wird üblicherweise 30–45 Tage nach der Anzahlung abgeschlossen. Ein unstrittiger Erbfall mit Testament dauert etwa 3–4 Monate; grenzüberschreitende Nachlässe können länger dauern.
Wie werden Ihre Honorare festgelegt?
Sie erhalten vor Mandatsannahme ein schriftliches Festpreisangebot mit Aufschlüsselung. Teilzahlung bei Mandatsbeginn, Restzahlung bei Abschluss. Beim Cierre Rückgabe der Originale und der nicht verwendeten Mittel mit Nachweis.
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