Rechtsgebiet
Immobilienanwältin auf Teneriffa
Unabhängige rechtliche Vertretung für Käufer und Verkäufer von Immobilien auf Teneriffa und den Kanarischen Inseln. Ihre Akte wird persönlich von der Anwältin geführt; wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von Anfang bis Ende, und geben Originaldokumente und nicht verwendete Beträge beim Abschluss zurück.

02
Leistungsumfang und Zielgruppe
Wir vertreten Käufer und Verkäufer von Wohn- und Anlageimmobilien auf Teneriffa und den übrigen Kanarischen Inseln. Die meisten Mandanten sind ausländische Käufer — Briten, Deutsche, Niederländer, Polen und weitere Europäer —, die eine tatsächlich unabhängige Anwältin wünschen, die ausschließlich in ihrem Interesse handelt und nicht für den Bauträger oder den Makler.
Der Service deckt den vollständigen Kaufzyklus ab: vertragliche Due Diligence, Verhandlung und Ausarbeitung des Anzahlungsvertrags (contrato de arras), NIE-Antrag, spanisches Bankkonto, Unterzeichnung beim Notar, Steuerabwicklung, Eintragung im Grundbuch (Registro de la Propiedad) und Umschreibung von Versorgern und Gemeinschaftskonten. Beim Verkauf spiegeln wir die gleiche Sorgfalt: rechtliche Vorbereitung, Vertragsprüfung mit der Käuferseite, Vorberechnung von Plusvalía und Veräußerungsgewinn sowie Koordination der Unterschrift.
Wir arbeiten mit Bestandsimmobilien, Neubau auf Plan, freistehenden Villen, Ferienwohnungen, Gewerbeflächen und Grundstücken — vorwiegend in Adeje, Arona, Los Cristianos, Costa Adeje, Playa de las Américas, Santa Cruz, La Laguna, El Médano und Guía de Isora, sowie auf den weiteren Inseln, wenn der Fall es verlangt.
Warum diese Kanzlei
Zwölf Jahre Praxis auf den Kanaren. Zulassungsnummer 5427 des Ilustre Colegio de Abogados de Santa Cruz de Tenerife (ICATF), voll ausübend, mit Berufshaftpflicht. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von Anfang bis Ende.
Sie sprechen direkt mit der Anwältin, ohne Assistenten oder Call-Center. Arbeitssprachen: Spanisch, Englisch und Deutsch, damit Sie jedes Dokument mit vollem Verständnis lesen und unterzeichnen. Zum Abschluss geben wir alle Originale zurück und rechnen die nicht verwendeten Mittel detailliert ab.
03 · Due Diligence
Was wir vor dem Kauf prüfen
Jeder Kauf durchläuft eine vollständige rechtliche Prüfung, bevor Sie unterzeichnen oder auch nur einen Euro überweisen. Punkte, die wir grundsätzlich nicht als gegeben hinnehmen:
Eigentumsverhältnisse
Registerauszug, der bestätigt, dass der Verkäufer tatsächlich Eigentümer ist — ohne versteckte Nießbrauchs- oder Miteigentumsrechte.
Belastungen, Schulden, Pfändungen
Aktuelle nota simple aus dem Grundbuch, um Hypotheken, Pfändungen, Dienstbarkeiten oder steuerliche Lasten aufzudecken.
Baurechtliche Situation
Prüfung bei der Gemeinde: Baugenehmigungen, Flächenwidmung, ausgeführte Arbeiten und Vereinbarkeit mit dem geltenden Bebauungsplan.
Anzahlungsvertrag (arras)
Erstellung oder Prüfung des Reservierungs- oder Arras-Vertrags mit ausgewogenen Klauseln und realistischen Fristen.
Kaufbedingungen
Preis, Zahlungsweise, Kostenverteilung, Vertragsstrafen, Finanzierungsvorbehalt und Schlüsselübergabe.
Notarielle Unterlagen
Vorbereitung der öffentlichen Urkunde, Abstimmung mit dem Notariat und Prüfung des Bankschecks gegen die gesetzlichen Einbehalte.
Steuern und Nebenkosten
Vorherige Berechnung von ITP oder IGIC + AJD, Notar, Grundbuch, Gestoría und Anwaltshonorar.
Koordination aller Beteiligten
Direkter Austausch mit Notariat, Bank, Bauträger oder Makler und Eigentümergemeinschaft.
04 · Internationale Mandanten
Rechtsberatung für ausländische Immobilienkäufer auf Teneriffa
Wir vertreten ausländische Käufer, die eine Wohnung, ein Investment oder einen Zweitwohnsitz auf Teneriffa erwerben möchten. Jeder Schritt des Verfahrens wird klar erklärt und begleitet — von der Erstprüfung bis nach der Beurkundung.
Unabhängige Rechtsvertretung für Käufer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sämtliche Unterlagen werden auf Deutsch geprüft und erklärt. NIE, Konto, Notar und Grundbuch aus einer Hand.
Auf Englisch ansehen05 · Proceso
Ablauf Schritt für Schritt
01
Due Diligence vor Kauf
Grundbuch- und Katasterabfragen; Prüfung von Hypotheken, Pfändungen, Dienstbarkeiten und Steuerlasten; Bauplanungsprüfung beim Rathaus; Bewohnbarkeitsbescheinigung, Energieausweis und aktueller IBI-Nachweis. Miet- oder Gemeinschaftsverhältnisse werden vor Bindung offengelegt.
02
Anzahlungsvertrag (arras)
Wir entwerfen oder prüfen den arras-Vertrag — üblicherweise pönitentiell (Art. 1454 CC) — zur Absicherung der 10 %-Anzahlung, mit realistischem Notartermin, Kostenverteilung, Finanzierungsvorbehalt und Schlüsselübergabe.
03
NIE, Konto und Vollmacht
Wir beantragen Ihre NIE, eröffnen ein spanisches Bankkonto und arrangieren bei Bedarf eine Vollmacht (mit Apostille, wenn außerhalb Spaniens erteilt), damit wir den Kauf in Ihrem Namen abschließen können. Alles vor Ablauf der arras-Frist.
04
Notar und Steuerabwicklung
Wir stimmen den Termin mit dem Notar ab, prüfen den Urkundenentwurf und den Bankscheck, und unterzeichnen. Bei Wiederverkauf wird ITP (6,5 % (Kanaren)) fällig; bei Neubau IGIC 7 % zzgl. AJD.
05
Eintragung und Abschluss
Eintragung im Grundbuch, Umschreibung von IBI und Versorgern, Benachrichtigung der Eigentümergemeinschaft und Übergabe der vollständigen Akte — Originale, Steuerbelege und nicht verwendete Mittel mit Schlussabrechnung.
06 · Prävention
Risiken beim Kauf ohne rechtliche Beratung
In den meisten Konflikten, die uns erreichen, wäre das Problem mit einer Vorabprüfung vermeidbar gewesen. Die häufigsten Risiken:
- Erwerb einer Immobilie mit Belastungen oder Schulden, die vor der Unterzeichnung nicht erkannt wurden.
- Unterzeichnung nachteiliger Verträge, die vom Verkäufer oder Makler entworfen wurden.
- Baurechtliche Probleme: Arbeiten ohne Genehmigung, nicht legalisierte Erweiterungen oder Unvereinbarkeit mit dem Bebauungsplan.
- Fehler bei Zahlungen oder Steuerberechnungen mit späteren Zuschlägen und Zinsen.
- Fehlende Klarheit über die Gesamtkosten — reales Budget vs. informelle Schätzung.
- Ausschließliche Abhängigkeit vom Makler oder Dritten ohne unabhängige rechtliche Beratung.
Unabhängige Rechtsberatung verhindert kostspielige Fehler und schützt die Interessen des Käufers während der gesamten Transaktion.
07 · Vertrauen
Warum Tenerife Legal Services
Eine kleine, spezialisierte, persönliche Kanzlei mit dem Ausführungsstandard einer großen internationalen Praxis.
· 01
Erfahrung im Immobiliengeschäft
Etablierte Praxis in Wiederverkauf, Neubau, Villen und Investment auf Teneriffa und den übrigen Kanaren.
· 02
Persönliche Betreuung
Ihr Fall wird direkt von der Anwältin geführt. Keine Übergaben, kein Callcenter.
· 03
Klare, transparente Beratung
Festes Honorar schriftlich vor Beginn. Kein Prozentsatz vom Kaufpreis, keine Überraschungen zum Abschluss.
· 04
Fokus auf nationale und ausländische Mandanten
Zweisprachige Unterlagen, drei Arbeitssprachen, Zusammenarbeit mit international erfahrenen Notariaten und Banken.
· 05
Vollständige rechtliche Prüfung
Register-, Bau- und steuerliche Due Diligence vor jeder Unterschrift.
· 06
Begleitung bis zur Beurkundung
Koordination von NIE, Bankkonto, Arras, Notariat, Steuern und Eintragung.
· 07
Professionelle Kommunikation
Schriftliche Antworten, klare Fristen, vollständige Dokumentation zum Abschluss.
08 — Erwartete Kosten
Erwartete Kosten
Zusätzlich zum Kaufpreis sollten Käufer etwa 10 % für Steuern und Nebenkosten reservieren. Der genaue Betrag hängt davon ab, ob es sich um Bestand oder Neubau handelt, wie der Katasterreferenzwert liegt und ob eine Hypothek beteiligt ist.
- ITP (Wiederverkauf) — 6,5 % (Kanaren) auf den höheren Wert aus Preis oder Referenzwert.
- IGIC + AJD (Neubau) — 7 % IGIC plus AJD, typischerweise 1 %.
- Notar — offizieller Tarif, ca. 0,3 %–0,5 % vom Preis.
- Grundbuch — offizieller Tarif, ca. 0,1 %–0,25 %.
- Gestoría und Zusatzeintragungen — Fixpreis.
- Anwaltshonorar — schriftlich vor Mandatsannahme.
09 — Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Wenn diese Unterlagen im Vorfeld bereitliegen, verkürzt sich die Transaktion um zwei bis vier Wochen:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
- NIE (wird vor arras beantragt, falls noch nicht vorhanden).
- Bankbelege zur Herkunft der Mittel — beim Notar geldwäscherechtlich erforderlich.
- Spanisches Bankkonto oder nachweisbarer grenzüberschreitender Überweisungsweg.
- Bei Kauf über Gesellschaft: Gründungsurkunde, Geschäftsführervollmacht, Steuerbescheinigungen.
- Bei Kauf per Vollmacht: notarielle Vollmacht mit Apostille und beglaubigte Übersetzung ins Spanische.
10 — Realistische Fristen
Realistische Fristen
Ein Standardkauf ohne Bankfinanzierung kann bei vollständiger Dokumentation in bis zu 3 Tagen abgeschlossen werden: eine einfache Unterschrift vor dem Notar genügt, wenn Käufer und Verkäufer DNI/NIE, die Verkaufsurkunde, eine aktuelle Lastenbestätigung und die ITP-Abrechnung vorlegen. Mit Hypothek beträgt die Frist in der Regel 2 bis 3 Monate: die Bank benötigt Bewertung, Vorstudie, Kreditkomitee-Genehmigung und Unterzeichnung der Hypothekenurkunde. Neubau auf Plan folgt dem Zeitplan des Bauträgers — wir überwachen Meilensteine und sichern Anzahlungen gemäß Gesetz 38/1999.
11 — FAQ
Häufige Fragen
Kann ich als Nicht-EU-Bürger auf Teneriffa kaufen?
Muss ich nach Teneriffa reisen, um zu unterzeichnen?
Welche Steuern zahlt der Käufer bei Bestandsimmobilien auf den Kanaren?
Unterschied zwischen pönitentiellen, bestätigenden und Straf-arras?
Was, wenn der Verkäufer nach arras aussteigt?
Wie lange dauert ein Kauf oder eine Erbschaft?
Wie werden Ihre Honorare festgelegt?
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