Rechtsgebiet · Forderungen

Anwältin für Forderungseinzug auf Teneriffa

Unbezahlte Rechnungen, private Darlehen, Mieten oder Anzahlungen, die nicht zurückgezahlt werden. Wir fordern ein, was Ihnen zusteht – zunächst gütlich und, wenn nötig, vor Gericht.

Anwältin für Forderungseinzug auf Teneriffa

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Welche Forderungen wir geltend machen

Wir machen zivil- und handelsrechtliche Forderungen von Privatpersonen, Selbstständigen und Unternehmen geltend: offene Rechnungen, Privatdarlehen, Mieten, geleistete Anzahlungen, Beiträge und jeden Betrag aus einem nicht erfüllten Vertrag.

Vor der Geltendmachung prüfen wir drei Punkte: ob die Forderung ausreichend belegt ist, ob sie nicht verjährt ist und ob der Schuldner über Vermögen oder Einkommen verfügt. Auf dieser Grundlage sagen wir Ihnen offen, ob sich das Vorgehen lohnt und auf welchem Weg.

Außergerichtliche Geltendmachung

Wir beginnen mit einer förmlichen, nachweisbaren Zahlungsaufforderung, unterzeichnet von der Anwältin. In vielen Fällen genügt das, damit der Schuldner zahlt oder einen Zahlungsplan vorschlägt, den wir schriftlich und mit den nötigen Sicherheiten festhalten. Dieser Schritt unterbricht zudem die Verjährung und ist heute in der Regel Voraussetzung für eine Klage.

Gerichtliche Geltendmachung: Mahnverfahren und Klage

Zahlt der Schuldner nicht, gehen wir vor Gericht. Für belegte Geldforderungen ist das spanische Mahnverfahren (Proceso Monitorio) meist der schnellste Weg: Das Gericht fordert den Schuldner auf, innerhalb kurzer Frist zu zahlen oder zu widersprechen; tut er keines von beidem, kann unmittelbar die Vollstreckung beantragt werden.

Bei Widerspruch oder wenn die Forderung nicht ins Mahnverfahren passt, wird je nach Streitwert im mündlichen oder ordentlichen Verfahren verhandelt. Liegt die Entscheidung vor, beantragen wir die Pfändung von Konten, Gehalt oder Vermögenswerten bis zur Zahlung.

Gläubiger und Schuldner im Ausland

Wir beraten ausländische Gläubiger mit Schuldnern auf Teneriffa sowie Mandanten auf der Insel mit Schuldnern in anderen EU-Staaten, in denen besondere Instrumente für grenzüberschreitende Forderungen bestehen. Wir arbeiten auf Spanisch, Englisch und Deutsch.

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So bearbeiten wir Ihre Forderung

  1. 01

    Prüfung der Forderung

    Wir sichten die Unterlagen, prüfen Verjährungsfristen und bewerten die Zahlungsfähigkeit des Schuldners.

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    Förmliche Aufforderung

    Wir fordern die Zahlung nachweisbar ein und eröffnen die Möglichkeit einer Einigung.

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    Einigung oder Klage

    Wir dokumentieren die Zahlungsvereinbarung oder leiten das passende Gerichtsverfahren ein.

  4. 04

    Vollstreckung und Zahlung

    Zahlt der Schuldner weiterhin nicht, beantragen wir die Pfändung seines Vermögens bis zum tatsächlichen Zahlungseingang.

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Häufige Fehler, die wir vermeiden

Viele Forderungen gehen verloren, weil zu spät gehandelt oder nichts dokumentiert wurde:

  • Geld verleihen oder eine Anzahlung leisten, ohne unterschriebenes Dokument.
  • Nur telefonisch oder per formloser Nachricht mahnen, ohne nachweisbare Aufforderung.
  • Jahre verstreichen lassen, bis die Forderung verjährt ist.
  • Klagen, ohne zuvor zu prüfen, ob der Schuldner zahlen kann.
  • Einen mündlichen Zahlungsplan akzeptieren, ohne schriftliches Schuldanerkenntnis.

04 — Voraussichtliche Kosten

Voraussichtliche Kosten

Die Kosten hängen vom Betrag ab und davon, ob die Forderung gütlich oder gerichtlich durchgesetzt wird. Vor Beginn erhalten Sie ein schriftliches Festpreisangebot und eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten.

  • Anwaltshonorar — schriftliches Festpreisangebot je Verfahrensabschnitt.
  • Förmliche Aufforderung (Burofax) — Kosten der beweissicheren Zustellung.
  • Prozessvertreter (Procurador) — wenn das Gesetz ihn wegen Streitwert oder Verfahrensart vorschreibt.
  • Verfahrenskosten — wird der Klage vollständig stattgegeben, trägt sie in der Regel der Schuldner.

05 — Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Je mehr schriftliche Belege vorliegen, desto schneller und sicherer ist die Durchsetzung:

  • Vertrag, angenommenes Angebot, Schuldschein oder Schuldanerkenntnis.
  • Rechnungen, Lieferscheine sowie Liefer- oder Überweisungsnachweise.
  • E-Mails und Nachrichten, in denen der Schuldner die Schuld anerkennt oder um Aufschub bittet.
  • Personalien und Anschrift des Schuldners.
  • Bereits versandte Zahlungsaufforderungen.

06 — Realistische Fristen

Realistische Fristen

Die Aufforderung geht innerhalb weniger Tage hinaus, und viele Forderungen werden in dieser Phase binnen Wochen beglichen. Ein Gerichtsverfahren ohne Widerspruch dauert meist mehrere Monate; mit Widerspruch und Vollstreckung länger. Sie erhalten von Beginn an eine schriftliche Einschätzung der voraussichtlichen Dauer.

07 — FAQ

Häufige Fragen

Wie lange kann ich eine Forderung geltend machen?
Das hängt von der Art der Forderung ab. Für die meisten vertraglichen Ansprüche gilt eine allgemeine Frist von fünf Jahren, in bestimmten Fällen gelten kürzere Fristen. Lassen Sie es frühzeitig prüfen: Eine rechtzeitige Aufforderung unterbricht die Verjährung.
Ich habe keinen unterschriebenen Vertrag. Kann ich trotzdem fordern?
Häufig ja. Rechnungen, Überweisungen, E-Mails oder Nachrichten, in denen der Schuldner die Schuld anerkennt, können als Beweis dienen. Wir prüfen sie und nennen Ihnen die realistischen Aussichten.
Was geschieht, wenn der Schuldner kein Vermögen hat?
Eine günstige Entscheidung garantiert keine Zahlung, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist. Deshalb bewerten wir die Zahlungsfähigkeit vor der Klage und beraten Sie offen, ob sich das Verfahren lohnt.
Können Sie eine Forderung gegen jemanden im Ausland durchsetzen?
Ja. Innerhalb der Europäischen Union gibt es Verfahren für grenzüberschreitende Forderungen. Außerhalb prüfen wir jeden Fall einzeln.
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