Rechtsgebiet · Mietrecht

Anwältin für Mietrecht und Räumung auf Teneriffa

Sauber formulierte Mietverträge, Einforderung von Mietrückständen und Räumungsklage, wenn es keinen anderen Weg gibt. Wir beraten Vermieter und Mieter im Süden Teneriffas.

Anwältin für Mietrecht und Räumung auf Teneriffa

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Mietverträge für Wohnungen und Geschäftsräume

Wir entwerfen und prüfen Mietverträge für Wohnungen und Geschäftsräume nach dem spanischen Mietgesetz (LAU). Bei einem Hauptwohnsitz hat der Mieter Anspruch auf gesetzliche Verlängerungen bis zu fünf Jahren (sieben, wenn der Vermieter eine juristische Person ist); die gesetzliche Kaution beträgt eine Monatsmiete, zusätzliche Sicherheiten sind begrenzt. Ein Vertrag, der diese Regeln missachtet, enthält Klauseln, die sich später nicht durchsetzen lassen.

Wir halten Laufzeit, Mietanpassung, Verteilung der Neben- und Verbrauchskosten, bauliche Maßnahmen, Inventar und Kündigungsgründe schriftlich fest, damit beide Seiten vom ersten Tag an Klarheit haben.

Mietrückstände: Forderung und Räumungsklage

Bei Zahlungsverzug ist der erste Schritt eine förmliche, nachweisbare Zahlungsaufforderung an den Mieter. Bleibt die Zahlung aus, erheben wir Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs, verbunden mit der Klage auf die ausstehenden Mieten und Beträge, und begleiten das Verfahren bis zur tatsächlichen Rückgabe der Immobilie.

Das geltende Recht verlangt in der Regel einen außergerichtlichen Einigungsversuch vor Klageerhebung und sieht zusätzliche Schritte vor, wenn der Vermieter Großeigentümer ist oder der Mieter als schutzbedürftig gilt. Wir prüfen Ihren Fall und wählen den schnellsten und sichersten Weg.

Vertragsende, Rückgabe der Wohnung und Kaution

Wir beraten bei Beendigung des Mietverhältnisses durch Zeitablauf, bei der Rückforderung der Wohnung wegen Eigenbedarfs, sofern der Vertrag dies zulässt, sowie bei Streit über den Zustand der Immobilie und die Rückzahlung der Kaution.

Vermieter, die nicht auf Teneriffa leben

Viele unserer Mandanten sind nichtresidente Eigentümer. Wir bearbeiten die Angelegenheit aus der Ferne, per Videogespräch und E-Mail, und handeln mit einer notariellen Vollmacht, wenn in Spanien unterschrieben oder vor Gericht erschienen werden muss. Wir arbeiten auf Spanisch, Englisch und Deutsch.

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So bearbeiten wir Ihre Angelegenheit

  1. 01

    Erstberatung

    Wir prüfen Vertrag, Zahlungen und Schriftverkehr mit der Gegenseite und erläutern Ihre Möglichkeiten und realistische Fristen.

  2. 02

    Förmliche Aufforderung

    Wir versenden eine nachweisbare Aufforderung zur Zahlung oder Vertragserfüllung und sichern damit die Beweise für ein mögliches Verfahren.

  3. 03

    Verhandlung oder Klage

    Wir streben eine Zahlungsvereinbarung oder eine einvernehmliche Schlüsselübergabe an. Ist das nicht möglich, erheben wir Klage beim zuständigen Gericht.

  4. 04

    Rückgabe und Beitreibung

    Wir begleiten das Verfahren bis zur Übergabe der Immobilie und zur Vollstreckung der zugesprochenen Beträge.

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Häufige Fehler, die wir vermeiden

Die meisten Mietstreitigkeiten verschärfen sich durch Entscheidungen ohne rechtliche Beratung:

  • Ein Mustervertrag, der dem Gesetz widerspricht und gerade die wichtigsten Klauseln unwirksam macht.
  • Eigenmächtig das Schloss austauschen oder Strom und Wasser sperren: Das kann strafbar sein und schadet Ihrer Forderung.
  • Viele Monate Rückstand auflaufen lassen, bevor förmlich gemahnt wird.
  • Teilzahlungen oder mündliche Absprachen akzeptieren, ohne sie schriftlich festzuhalten.
  • Den Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug nicht dokumentieren.

04 — Voraussichtliche Kosten

Voraussichtliche Kosten

Die Kosten hängen davon ab, ob es um die Vertragsgestaltung, eine außergerichtliche Forderung oder ein Gerichtsverfahren geht. Sie erhalten stets vor Mandatserteilung ein schriftliches Festpreisangebot.

  • Anwaltshonorar — schriftliches Festpreisangebot je nach Art des Auftrags.
  • Förmliche Aufforderung (Burofax) — Kosten der beweissicheren Zustellung.
  • Prozessvertreter (Procurador) — im Räumungsverfahren erforderlich.
  • Beglaubigte Übersetzungen und Vollmachten — nur bei Mandanten mit Wohnsitz im Ausland.

05 — Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Mit diesen Unterlagen kann die Bearbeitung ohne Verzögerung beginnen:

  • Mietvertrag sowie unterzeichnete Anlagen oder Verlängerungen.
  • Ausweis, NIE oder Reisepass des Vermieters.
  • Aufstellung der offenen Mieten und Nachweise der erhaltenen Zahlungen.
  • Eigentumsurkunde oder Grundbuchauszug (nota simple).
  • Nachrichten, E-Mails und Aufforderungen, die mit dem Mieter ausgetauscht wurden.

06 — Realistische Fristen

Realistische Fristen

Die Erstellung oder Prüfung eines Vertrags dauert wenige Tage. Eine Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs ohne Widerspruch dauert in der Regel mehrere Monate; widerspricht der Mieter oder weist er Schutzbedürftigkeit nach, verlängert sich das Verfahren. Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung je nach zuständigem Gericht.

07 — FAQ

Häufige Fragen

Wie viele Monatsmieten müssen offen sein, um eine Räumungsklage einzuleiten?
Das Gesetz verlangt keine Mindestzahl: Bereits eine nicht gezahlte Monatsmiete oder gleichgestellte Beträge berechtigen zur Klage. In der Praxis legen wir den richtigen Zeitpunkt gemeinsam mit Ihnen fest.
Kann der Mieter die Räumung durch Zahlung der Schuld abwenden?
In bestimmten Fällen ja: Das Gesetz erlaubt dies einmal, wenn vor der Verhandlung alles Geschuldete gezahlt wird. Ausgeschlossen ist es, wenn der Mieter davon schon Gebrauch gemacht hat oder mit der gesetzlichen Frist förmlich zur Zahlung aufgefordert wurde und nicht gezahlt hat. Deshalb ist die vorherige Aufforderung so wichtig.
Ich bin Mieter und es wird ein Betrag gefordert, den ich nicht schulde. Können Sie helfen?
Ja. Wir beraten auch Mieter: Wir prüfen den Vertrag, die geforderten Beträge und die Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Vermieters und vertreten Sie im Verfahren.
Ich lebe außerhalb Spaniens. Muss ich nach Teneriffa reisen?
In der Regel nicht. Wir arbeiten per Videogespräch und E-Mail und vertreten Sie mit einer notariellen Vollmacht, die Sie in Ihrem Land mit Apostille erteilen können.
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