Rechtsgebiet · Testamente
Anwältin für Testamente auf Teneriffa
Ein sorgfältig formuliertes Testament erspart Ihrer Familie Zeit, Kosten und Streit. Wir helfen Ihnen zu klären, worüber Sie frei verfügen können, und es vor dem Notar festzuhalten – auch wenn Sie als Ausländer Vermögen auf den Kanaren haben.

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Warum sich ein Testament lohnt
Ohne Testament bestimmt das Gesetz, wer erbt, und die Angehörigen müssen zunächst eine Erbenfeststellung beantragen, was die Nachlassabwicklung verlängert und verteuert. Mit einem Testament bestimmen Sie Ihre Erben innerhalb der gesetzlichen Grenzen, können einzelne Vermächtnisse aussetzen, einen Vormund für minderjährige Kinder benennen oder eine Person mit der Vollstreckung Ihres Willens betrauen.
Am häufigsten ist das offene notarielle Testament: Es wird beim Notar verwahrt und im spanischen Zentralen Testamentsregister eingetragen und kann beliebig oft geändert oder widerrufen werden.
Der Pflichtteil: was das Gesetz Ihren Erben vorbehält
Das allgemeine spanische Zivilrecht, das auf den Kanaren gilt, behält den sogenannten Noterben einen Teil des Nachlasses vor. Sind Kinder vorhanden, stehen ihnen zwei Drittel des Vermögens zu, wobei eines dieser Drittel ungleich verteilt werden kann, um ein Kind zu begünstigen; nur über das verbleibende Drittel kann frei verfügt werden. Dem überlebenden Ehegatten steht ein Nießbrauch zu.
Wir erläutern Ihren tatsächlichen Gestaltungsspielraum und formulieren die Klauseln, um ihn zu nutzen: den Ehegatten absichern, ein Kind begünstigen oder regeln, was geschieht, wenn ein Erbe vor Ihnen verstirbt.
Testament für Ausländer mit Vermögen in Spanien
Für Ausländer mit Wohnsitz in Spanien bestimmt die EU-Erbrechtsverordnung, dass der Nachlass grundsätzlich dem Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts unterliegt. Im Testament können Sie ausdrücklich das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen – das kann vollständig verändern, wer in welchem Umfang erbt.
Leben Sie in einem anderen Land, besitzen aber eine Immobilie auf Teneriffa, beschleunigt ein auf Ihr Vermögen in Spanien beschränktes spanisches Testament die Abwicklung meist erheblich. Wir stimmen es mit dem Testament in Ihrem Heimatland ab, damit keines das andere widerruft. Beherrscht der Erblasser Spanisch nicht ausreichend, wird das Testament zweispaltig in beiden Sprachen errichtet.
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So begleiten wir Ihr Testament
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Erstberatung
Wir sprechen über Ihre Familie, Ihr Vermögen und Ihre Ziele und erläutern die gesetzlichen Grenzen.
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Testamentsentwurf
Wir formulieren die Klauseln und gegebenenfalls die Rechtswahl und gehen sie mit Ihnen durch.
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Unterzeichnung beim Notar
Wir vereinbaren den Termin und begleiten Sie zum Notar, bei Bedarf mit Dolmetscher.
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Ausfertigung und Aktualisierung
Sie erhalten Ihre beglaubigte Ausfertigung. Wir empfehlen eine Überprüfung, sobald sich Ihre familiären oder finanziellen Verhältnisse ändern.
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Häufige Fehler, die wir vermeiden
Probleme mit Testamenten zeigen sich meist erst, wenn sie nicht mehr zu beheben sind:
- Kein Testament errichten und das Gesetz entscheiden lassen.
- Als Ausländer in Spanien leben, ohne das auf den Nachlass anwendbare Recht zu wählen.
- Ein neues Testament errichten, das ungewollt das Testament im Heimatland widerruft.
- Über mehr verfügen, als der Pflichtteil zulässt.
- Das Testament nach Scheidung, Wiederheirat oder Geburt von Kindern nicht anpassen.
04 — Voraussichtliche Kosten
Voraussichtliche Kosten
Ein Testament gehört zu den rechtlichen Schritten mit dem besten Verhältnis von Kosten und Nutzen. Sie erhalten vor Beginn ein schriftliches Festpreisangebot.
- Anwaltshonorar — schriftliches Festpreisangebot.
- Notar — amtliche Gebühr, bei einem offenen Testament moderat.
- Dolmetscher oder Übersetzung — nur, wenn der Erblasser Spanisch nicht ausreichend beherrscht.
05 — Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Für die Vorbereitung des Testaments benötigen wir:
- Ausweis, NIE oder Reisepass des Erblassers.
- Angaben zu Ehegatte, Kindern und weiteren Personen, die Sie bedenken möchten.
- Aufstellung Ihrer wesentlichen Vermögenswerte in Spanien und gegebenenfalls in anderen Ländern.
- Frühere Testamente, spanische oder ausländische.
- Ehevertrag, sofern vorhanden.
06 — Realistische Fristen
Realistische Fristen
Mit vollständigen Angaben erstellen wir den Entwurf innerhalb weniger Tage; der Notartermin findet meist in ein bis zwei Wochen statt. In dringenden Fällen stimmen wir uns mit dem Notar ab, um die Frist zu verkürzen.
07 — FAQ
Häufige Fragen
Kann ich alles meinem Partner hinterlassen?
Ich habe bereits ein Testament in meinem Heimatland. Brauche ich ein weiteres in Spanien?
Was geschieht, wenn ich ohne Testament versterbe?
Kann ich mein Testament später ändern?
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Weitere Rechtsgebiete
Leistungen, die eng mit Testamenten verbunden sind.
