Rechtsgebiet · Testamente

Anwältin für Testamente auf Teneriffa

Ein sorgfältig formuliertes Testament erspart Ihrer Familie Zeit, Kosten und Streit. Wir helfen Ihnen zu klären, worüber Sie frei verfügen können, und es vor dem Notar festzuhalten – auch wenn Sie als Ausländer Vermögen auf den Kanaren haben.

Anwältin für Testamente auf Teneriffa

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Warum sich ein Testament lohnt

Ohne Testament bestimmt das Gesetz, wer erbt, und die Angehörigen müssen zunächst eine Erbenfeststellung beantragen, was die Nachlassabwicklung verlängert und verteuert. Mit einem Testament bestimmen Sie Ihre Erben innerhalb der gesetzlichen Grenzen, können einzelne Vermächtnisse aussetzen, einen Vormund für minderjährige Kinder benennen oder eine Person mit der Vollstreckung Ihres Willens betrauen.

Am häufigsten ist das offene notarielle Testament: Es wird beim Notar verwahrt und im spanischen Zentralen Testamentsregister eingetragen und kann beliebig oft geändert oder widerrufen werden.

Der Pflichtteil: was das Gesetz Ihren Erben vorbehält

Das allgemeine spanische Zivilrecht, das auf den Kanaren gilt, behält den sogenannten Noterben einen Teil des Nachlasses vor. Sind Kinder vorhanden, stehen ihnen zwei Drittel des Vermögens zu, wobei eines dieser Drittel ungleich verteilt werden kann, um ein Kind zu begünstigen; nur über das verbleibende Drittel kann frei verfügt werden. Dem überlebenden Ehegatten steht ein Nießbrauch zu.

Wir erläutern Ihren tatsächlichen Gestaltungsspielraum und formulieren die Klauseln, um ihn zu nutzen: den Ehegatten absichern, ein Kind begünstigen oder regeln, was geschieht, wenn ein Erbe vor Ihnen verstirbt.

Testament für Ausländer mit Vermögen in Spanien

Für Ausländer mit Wohnsitz in Spanien bestimmt die EU-Erbrechtsverordnung, dass der Nachlass grundsätzlich dem Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts unterliegt. Im Testament können Sie ausdrücklich das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen – das kann vollständig verändern, wer in welchem Umfang erbt.

Leben Sie in einem anderen Land, besitzen aber eine Immobilie auf Teneriffa, beschleunigt ein auf Ihr Vermögen in Spanien beschränktes spanisches Testament die Abwicklung meist erheblich. Wir stimmen es mit dem Testament in Ihrem Heimatland ab, damit keines das andere widerruft. Beherrscht der Erblasser Spanisch nicht ausreichend, wird das Testament zweispaltig in beiden Sprachen errichtet.

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So begleiten wir Ihr Testament

  1. 01

    Erstberatung

    Wir sprechen über Ihre Familie, Ihr Vermögen und Ihre Ziele und erläutern die gesetzlichen Grenzen.

  2. 02

    Testamentsentwurf

    Wir formulieren die Klauseln und gegebenenfalls die Rechtswahl und gehen sie mit Ihnen durch.

  3. 03

    Unterzeichnung beim Notar

    Wir vereinbaren den Termin und begleiten Sie zum Notar, bei Bedarf mit Dolmetscher.

  4. 04

    Ausfertigung und Aktualisierung

    Sie erhalten Ihre beglaubigte Ausfertigung. Wir empfehlen eine Überprüfung, sobald sich Ihre familiären oder finanziellen Verhältnisse ändern.

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Häufige Fehler, die wir vermeiden

Probleme mit Testamenten zeigen sich meist erst, wenn sie nicht mehr zu beheben sind:

  • Kein Testament errichten und das Gesetz entscheiden lassen.
  • Als Ausländer in Spanien leben, ohne das auf den Nachlass anwendbare Recht zu wählen.
  • Ein neues Testament errichten, das ungewollt das Testament im Heimatland widerruft.
  • Über mehr verfügen, als der Pflichtteil zulässt.
  • Das Testament nach Scheidung, Wiederheirat oder Geburt von Kindern nicht anpassen.

04 — Voraussichtliche Kosten

Voraussichtliche Kosten

Ein Testament gehört zu den rechtlichen Schritten mit dem besten Verhältnis von Kosten und Nutzen. Sie erhalten vor Beginn ein schriftliches Festpreisangebot.

  • Anwaltshonorar — schriftliches Festpreisangebot.
  • Notar — amtliche Gebühr, bei einem offenen Testament moderat.
  • Dolmetscher oder Übersetzung — nur, wenn der Erblasser Spanisch nicht ausreichend beherrscht.

05 — Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Für die Vorbereitung des Testaments benötigen wir:

  • Ausweis, NIE oder Reisepass des Erblassers.
  • Angaben zu Ehegatte, Kindern und weiteren Personen, die Sie bedenken möchten.
  • Aufstellung Ihrer wesentlichen Vermögenswerte in Spanien und gegebenenfalls in anderen Ländern.
  • Frühere Testamente, spanische oder ausländische.
  • Ehevertrag, sofern vorhanden.

06 — Realistische Fristen

Realistische Fristen

Mit vollständigen Angaben erstellen wir den Entwurf innerhalb weniger Tage; der Notartermin findet meist in ein bis zwei Wochen statt. In dringenden Fällen stimmen wir uns mit dem Notar ab, um die Frist zu verkürzen.

07 — FAQ

Häufige Fragen

Kann ich alles meinem Partner hinterlassen?
Das hängt vom anwendbaren Recht ab und davon, ob es Noterben gibt. Mit Kindern und nach allgemeinem spanischem Recht ist nicht alles frei verfügbar, es gibt aber Gestaltungen zum Schutz des Ehegatten, etwa den umfassenden Nießbrauch. Als Ausländer kann die Wahl Ihres Heimatrechts diesen Spielraum erweitern.
Ich habe bereits ein Testament in meinem Heimatland. Brauche ich ein weiteres in Spanien?
Es ist nicht vorgeschrieben, aber ein auf das in Spanien belegene Vermögen beschränktes spanisches Testament erspart den Erben meist Übersetzungen, Apostillen und monatelange Formalitäten. Es muss sorgfältig formuliert werden, damit es mit dem anderen vereinbar ist.
Was geschieht, wenn ich ohne Testament versterbe?
Es erben die Angehörigen in der gesetzlich festgelegten Reihenfolge, beginnend mit den Kindern; vor der Verteilung muss eine Erbenfeststellung erfolgen. Ein nicht verheirateter Lebenspartner könnte beispielsweise ohne Erbrecht bleiben.
Kann ich mein Testament später ändern?
Ja, so oft Sie möchten. Das spätere Testament ersetzt das frühere, sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen.
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